Seit der Verfassung aus dem Jahre 1978 ist Spanien eine parlamentarische Monarchie. Sie erklärt Spanien als einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat, der sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus bekennt. Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, ist Träger der nationalen Souveränität (Art. 1). Staatsoberhaupt ist seit November 1975 König Juan Carlos I., der als Symbol für Einheit und Beständigkeit steht. Seine Aufgaben sind die Ernennung oder Enthebung des Ministerpräsidenten sowie der Mitglieder der Regierung.Weiterhin hat er den Oberbefehl über die Streitkräfte und das Begnadigungsrecht. Der König wird durch Erbfolge festgelegt und eingesetzt. Die Verfassung legt weiterhin ein Zweikammersystem, die Cortes Generales, fest, welches aus dem Abgeordnetenhaus (congreso de los diputados) mit 350 Sitzen und dem Senat (senado) mit 259 Sitzen besteht. Jede Provinz entsendet vier Senatoren, jedes Autonome Gebiet zusätzlich einen Senator pro 1 Million Einwohner. Beide Kammern werden alle vier Jahre in allgemeiner Wahl gewählt. Gemäß der Verfassung von 1978 liegt die gesetzgebende Gewalt bei diesen zwei Kammern. Weitere Aufgaben sind die Billigung des Staatshaushaltes und die Kontrolle der Regierungstätigkeiten (Misstrauensvotum).An der Spitze der Regierung steht seit April 2004 Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero. Im Parlament verfügt er mit seiner sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens (PSOE) über 164 Abgeordnete. Er leitet an der Spitze seiner Regierung die Innen- und Außenpolitik, die Zivil- und Militärverwaltung und die Landesverteidigung.Der Präsident, der Vizepräsident und das Ministerkabinett bilden zusammen den Ministerrat, das höchste Organ der ausübenden Gewalt mit politischen und Verwaltungsaufgaben.
Allioli
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